AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN


1. Allgemein

Wir kontrahieren ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Hiervon abweichende Telefonate, Schriftstücke etc. gelten erst und nur insoweit, als dies von uns durch laut Firmenbuch vertretungsbefugte Personen schriftlich bestätigt wird. Soweit in unserer jeweils gültigen Sortimentsliste bzw. in Sonderangeboten aktuellere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen enthalten sind, gehen diese den entsprechenden, untenstehenden Bedingungen vor oder bei Vertragsabschluss auf solche Sortimentsliste oder/und Sonderangebote Bezug genommen wird.

2. Angebot/Aufträge

Unsere Angebote sind freibleibend. Bis zum Zugang der Annahme behalten wir uns daher den Verkauf der Ware an Dritte vor. Sofern der Besteller mit dem Inhalt, der ihm übermittelten Auftragsbestätigung bzw. Bestätigung per mail nicht einverstanden ist, hat er dies unverzüglich, spätestens aber binnen dreier Werktage, schriftlich zu rügen.
Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestellten Menge, Verkaufspreise gelten nur bei schriftlicher Bestätigung als Festpreise, ansonsten gelten die am Tag der Lieferung laut unserer Sortimentsliste gültigen Preise excl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Sonderbestellungen (d.h. Sonderanfertigungen, bzw. keine Standardmaße), das betrifft solche Waren, die nicht in der aktuellen Sortimentsliste geführt werden, ist Gürtler-Holz berechtigt eine Mehrmenge bis zu 10 % zu liefern und zu verrechnen.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur mit beidseitiger schriftlicher Zustimmung/Bestätigung möglich und wird für diesen Fall eine Stornogebühr von 10 % des Auftragswertes binnen 8 Tagen fällig, welche gesondert verrechnet wird. Bei Sonderanfertigungen bzw. Sonderbesorgungen wird ein Rücktritt vom Vertrag schon jetzt ausgeschlossen.

3. Lieferung/Leistung

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Der Käufer hat, wenn nötig auf seine Kosten bauseits entsprechende Vorkehrungen und Arbeitskräfte zum Abladen bereit zu stellen. Der Käufer hat für die Übernahme und Sicherstellung der Ware am Lieferort zu sorgen. Der Käufer bzw. Empfänger hat die Ware persönlich zu übernehmen und auf ordnungsgemäßen Zustand, korrekte Menge oder eventuelle Transportschäden zu prüfen, und gegeben falls dem Frachtführer auf dem Lieferschein sofort zu vermerken und die Kopie an uns zu übersenden.
Wartezeiten, die vom Käufer zu vertreten sind, werden diesem berechnet.
Terminanlieferungen: Angemessene und notwendige Mehrkosten für Eilsendungen / Terminsendungen / Baustellenanlieferungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
EU-Palettentausch: EU-Paletten sind sofort nach Übernahme der Lieferung zu tauschen, ansonsten werden EUR 8,– pro Palette verrechnet.

4. Mängelrüge/Gewährleistung/Schadenersatz

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung (Übergabe der Ware). Der Käufer hat uns Gelegenheit zu geben, binnen angemessener Frist die gerügten Mängel an Ort und Stelle zu prüfen, ansonsten der Gewährleistungsanspruch erlischt.
Holz ist ein Naturprodukt und sind daher die naturbedingten Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale stets zu beachten, insbesondere immer trocken zu lagern und vor Feuchtigkeit zu schützen. Geringfügige Abweichungen, insbesondere hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit und der Farbtöne sind im Rahmen der handelsüblichen Toleranz zulässig. Es gelten die Herstellervorschriften sowie die nationalen österreichischen Normen ÖNORM B2110, 2218, 18202, als auch die europäischen Normen EN 13489, 13226, 13448, 13629 und 14761.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

5. Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, ist die Rechnung 14 Tage nach Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen werden – ungeachtet einer anderslautenden Widmung – immer auf die älteste Schuld angerechnet. Kommt der Käufer bei bestehender Ratenvereinbarung oder bei mehreren Rechnungen mit einer Teilzahlung in Verzug, wird die gesamte noch ausstehende Forderung sofort zur Zahlung fällig.

6. Eigentumsvorbehalt/Geistiges Eigentum

Die gelieferten Waren bleiben bis zu vollständigen Zahlung in unserem Eigentum. Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Abnehmer an uns ab. Bilder, Logos, technische Unterlagen, Datenmaterial u.ä. sind geistiges Eigentum der Gürtler-Holz GmbH und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht veröffentlicht, vervielfältigt, bearbeitet oder verwertet werden. Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung der Vorbehaltsware sind wir unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

7. Retouren/Rückgabe

Eine Zustimmung zur Rücknahme von Waren kann nur mit schriftlicher Bestätigung der laut Firmenbuch für Gürtler-Holz handlungsbevollmächtigten Personen erfolgen. Im Falle einer solchen Rücknahme wird eine Stornogebühr von 20 % des Netto-Rechnungswertes verrechnet. Die Rückgabe hat in ganzen Verpackungseinheiten (Originalverpackung) zu erfolgen. Im Fall der genehmigten Zustimmung zur Rücknahme, hat der Käufer/Besteller die Pflicht auf seine Kosten die Ware an den Erfüllungsort zu bringen bzw. schicken zu lassen. Die Retourware muss vom Käufer/Besteller transportfähig verpackt werden. Beschädigte und/oder angebrochene Verpackungseinheiten, Zweite-Wahl-Produkte, Spezialanfertigungen sowie Exotenhölzer werden niemals zurückgenommen. Im Falle einer vereinbarungsgemäßen Retoure wird eine Gutschrift in Höhe von 80% des verrechneten Einkaufspreises ausgestellt.

8. Weiterverkauf

Dem Käufer/Besteller ist es untersagt, die Ware über das Internet insbesondere über Internet-Auktionsplattformen zu verkaufen.

9. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Für die Auslegung dieses Vertrages und für eventuelle Rechtsstreitigkeiten vereinbaren die Parteien die Anwendbarkeit österreichischen Rechts. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in der Landeshauptstadt St. Pölten.

10. Stand/Wirksamwerden

Jänner 2019. Frühere AGB´s verlieren damit ihre Gültigkeit.